BEDINGUNGEN FÜR DIE WOHNUNGEN, DIE DEM HIMMEL NÄHER SIND (Apartamenty Bliżej Nieba)
Um Ihnen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt in unseren Wohnungen zu ermöglichen, bitten wir Sie, diese Hausordnung zu lesen und einzuhalten. Wir versichern Ihnen unsererseits, dass wir uns um eine gewissenhafte und sorgfältige Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages bemühen werden.
§1 Gegenstand der Hausordnung
Die Hausordnung legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Bliżej Nieba Apartments Jagniątków fest und ist ein integraler Bestandteil des Vertrages, der durch die Reservierung, die Zahlung einer Anzahlung oder des gesamten Betrages für den Aufenthalt im Apartment oder durch das Einchecken abgeschlossen wird. Mit der Durchführung der oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Hausordnung gelesen hat, sie akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten.
Die Hausordnung ist für alle Gäste, die sich in den Appartements aufhalten, einschließlich Dritter, die die Gäste besuchen, in dem für sie geltenden Umfang verbindlich und kann in jedem Appartement eingesehen werden, ebenso wie auf der Website http://domkiblizejnieba.pl/de.
Die in der Hausordnung verwendeten Begriffe sind so zu verstehen, dass sie bedeuten:
Wohnungen – Apartamenty Bliżej Nieba.
Wohnung Territorium – die Wohnung, die Gegenstand des Mietvertrags ist, sowie der Außenbereich von Bliżej Nieba Jagniątków Apartments innerhalb der Grenzen durch den Zaun definiert gehört.
Wohnungseigentümer – die Person, die den Rechtsanspruch auf das Grundstück hat, auf dem sich die Bliżej Nieba Jagniątków Apartments befinden.
Wohnungsverwalter – eine vom Eigentümer der Bliżej Nieba Jagniątków Apartments beauftragte Person, die in seinem Namen Tätigkeiten zur Erbringung von Hoteldienstleistungen ausführt.
Gast – eine Person, die die Hotelleistung der Bliżej Nieba Jagniątków Apartments in Anspruch nimmt.
Hoteltag – die Zeit der Erbringung der Hotelleistung durch Bliżej Nieba Jagniątków Apartments von 16:00 bis 11:00 Uhr.
Hoteldienstleistung – kurzfristige, allgemein zugängliche Vermietung der Appartements Bliżej Nieba Jagniątków und Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen in den Appartements.
Check-in – die Erfassung von Informationen über den Gast durch den Verwalter der Appartements Bliżej Nieba Jagniątków, die für die Erbringung der Hotelleistung und für die Sicherheit der Appartements vor eventuellen Reklamationen notwendig sind.
Regeln und Vorschriften – die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, Haftung und Aufenthalt auf dem Gelände der Bliżej Nieba Apartments Jagniątków.
Mietvertrag – der zwischen den Appartements Bliżej Nieba Jagniątków und dem Gast abgeschlossene Vertrag für einen kurzfristigen Aufenthalt.
§2 Check-in Zeit
Die Wohnung wird für Hotelübernachtungen vermietet. Die Check-in-Zeit ist von 16:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Wird der Schlüssel nicht bis 11:00 Uhr zurückgegeben, verlängert sich der Aufenthalt um einen weiteren Hoteltag und es wird eine entsprechende Gebühr erhoben. Die Ankunft und/oder Abreise aus dem Appartement vor oder nach dem Beginn des Hoteltages zu anderen als den oben genannten Zeiten bedarf der vorherigen Absprache mit dem Appartementmanager.
Der Antrag auf Verlängerung des Hoteltages ist dem Verwalter der Appartements unverzüglich mitzuteilen und wird je nach Verfügbarkeit freier Appartements in Betracht gezogen.
§3 Reservierung
Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder über die Website unter Angabe des Namens der Person, die die Reservierung im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten vornimmt, einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung geschickt wird, vorgenommen werden.
Damit die Buchung verbindlich ist, muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch die Apartments eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags für den gesamten Aufenthalt geleistet werden. Das Datum der Zahlung der Anzahlung ist das Datum, an dem das Geld auf dem Bankkonto der Apartments gutgeschrieben wird.
Im Falle einer schriftlichen Stornierung des Aufenthalts in den Apartments bis zu 30 Tagen vor der geplanten Ankunft wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet. Im Falle einer späteren Stornierung der Buchung oder einer Stornierung der Ankunft, aus welchem Grund auch immer, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Der Restbetrag für den Aufenthalt ist bei der Ankunft des Gastes in bar oder per Kreditkarte zu zahlen.
Ein späterer Beginn des Aufenthalts des Gastes oder eine frühere Beendigung des Aufenthalts als ab dem Buchungsdatum aus Gründen, die nicht von den Apartments zu vertreten sind, führt nicht zu einer relativen Verringerung des Aufenthaltspreises und seiner Rückerstattung.
Die Reservierung ist bis 20 Uhr am Tag der geplanten Ankunft gültig, es sei denn, der Gast teilt dem Verwalter der Apartments eine spätere Ankunftszeit mit, spätestens jedoch bis 23 Uhr.
§4 Einchecken und Aufenthaltsbedingungen
Beim Einchecken muss der Gast dem Verwalter der Apartments einen Ausweis mit Lichtbild vorlegen.
Personen, die nicht im Appartement angemeldet sind, können sich dort von 8:00 bis 22:00 Uhr als Gäste aufhalten, jedoch nur in Anwesenheit der im Appartement angemeldeten Personen.
Der Appartementverwalter kann die Bewirtung eines Gastes verweigern, der zuvor in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen hat, insbesondere durch Beschädigung des Eigentums der Appartements oder des Eigentums des Gastes, durch Schädigung der Person des Gastes, der Angestellten des Appartements oder anderer Personen, die sich im Appartement aufhalten.
In den Apartments gilt eine Sperrstunde von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann zur sofortigen Beendigung des Mietvertrags und in extremen Situationen auch zum Einschreiten der Polizei führen. Im Falle eines von einem Dritten gemeldeten polizeilichen Einschreitens, in dessen Folge dem Eigentümer der Apartments eine Geldstrafe auferlegt wird, hat der Eigentümer der Apartments das Recht, von der Person, deren rechtswidriges Verhalten zur Verhängung der Geldstrafe geführt hat, die Erstattung dieser Geldstrafe zu verlangen.
Es ist den Gästen der Appartements untersagt, die Ruhe und die Nachtruhe durch Schreien, Lärm, Alarm oder andere Streiche zu stören, sowohl während als auch außerhalb der Sperrstunde. Dies gilt sowohl für die anderen Gäste der Appartements als auch für die Bewohner der an die Appartements angrenzenden Grundstücke.
In den Appartements ist es strengstens verboten, gesetzlich verbotene Rauschmittel zu besitzen oder zu konsumieren oder Alkohol in solchen Mengen zu konsumieren, dass man die Kontrolle über sein Verhalten verliert. Die Feststellung von Verstößen gegen dieses Verbot durch den Verwalter der Appartements führt zur Anzeige bei der Polizei und zur sofortigen Beendigung des Vertrages ohne Anspruch auf Rückerstattung aufgrund der Verkürzung des Aufenthalts im Appartement.
Das Rauchen von Nikotinprodukten ist in den Appartements verboten, d.h. sowohl in den Zimmern als auch in den Gemeinschaftsräumen. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot ist ein Betrag in Höhe von 700 PLN zu zahlen.
Auf dem Gelände der Appartements, d.h. sowohl in den Zimmern als auch im Gemeinschaftsraum, ist es verboten, Waffen und Munition, brennbare, explosive und leuchtende Materialien (sog. Feuerwerkskörper und Feuerwerkskörper) zu verwenden, sowie Kerzen, Heizgeräte, Bügeleisen, elektrische Heizgeräte und andere ähnliche Geräte, die nicht zur Ausstattung des Appartements gehören, zu benutzen.
Es ist verboten, sich mit Skischuhen in den Appartements zu bewegen, sowie Skiausrüstung oder Fahrräder in die Appartements mitzunehmen.
Es ist möglich, sich mit Tieren in den Appartements aufzuhalten, nachdem der Appartementverwalter benachrichtigt und eine individuelle Genehmigung eingeholt wurde. Es ist verboten, Tiere in den Appartements zu halten, ohne den Verwalter vorher zu informieren und die Regeln für den Aufenthalt von Tieren zu akzeptieren. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zur sofortigen Beendigung des Mietvertrags führen, ohne dass der Eigentümer des Apartments verpflichtet ist, den für den Aufenthalt gezahlten Preis zu erstatten.
Die Appartements sind kein Hotel im Sinne des Gesetzes. In diesem Sinne bitten wir Sie, am Ende Ihres Aufenthalts eine Grundreinigung der Wohnung, der Kochnische und des Badezimmers vorzunehmen, d.h. abwaschen, den Kühlschrank leeren, die Handtücher im Bad an einen Platz legen, den Müll wegwerfen.
Vom abreisenden Gast zurückgelassene Gegenstände, die ihm gehören, werden von den Apartments für einen Zeitraum von 3 (drei) Monaten aufbewahrt und gehen nach Ablauf dieses Zeitraums in das Eigentum der Apartments über, es sei denn, der Gast lässt sie innerhalb dieses Zeitraums auf seine Kosten zurückschicken. Dies gilt nicht für Lebensmittel.
Der Gast kann während seines Aufenthalts eine zusätzliche Reinigung und/oder den Austausch von Handtüchern und/oder Bettwäsche bestellen, indem er eine entsprechende Anfrage an den Verwalter des Apartments stellt. Diese Leistungen werden nach der in den Appartements geltenden Preisliste berechnet.
Bei der Nutzung der Appartements ist stets darauf zu achten, dass die Innen- und Außentüren des Gebäudes verschlossen sind. Die Appartements haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Dokumenten oder anderen Gegenständen der Gäste, die in den Appartements zurückgelassen werden. Die Apartments haften auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen, die dem Gast gehören, oder von darin abgestellten Gegenständen, auch wenn diese Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Apartments geparkt sind.
Der Gast ist verpflichtet, den Verwalter der Appartements am Tag der Ankunft über festgestellte Mängel oder fehlende Ausstattung zu informieren.
Bei Schäden am Eigentum der Appartements, die durch absichtliches oder unabsichtliches Verschulden des Gastes oder einer Person, die den Gast besucht, verursacht werden, haftet der Gast materiell für den entstandenen Schaden bis zur Höhe des vollen Schadensersatzes, was auch für die vom Verwalter festgestellten Mängel an der Ausstattung der Appartements gilt. Der Gast ist verpflichtet, Schäden am Eigentum der Appartements dem Appartementverwalter unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen.
Es ist verboten, Elektroautos an den in den Apartments und außerhalb der Apartments befindlichen Steckdosen aufzuladen.
Die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen, die sich in der Obhut des Gastes befinden, sind für die von ihnen verursachten Schäden haftbar zu machen.
Wenn Sie die Wohnung verlassen, denken Sie bitte aus Sicherheitsgründen daran, den Fernseher auszuschalten, das Licht zu löschen, den Wasserhahn zuzudrehen und die Tür abzuschließen.
Die Schlüssel zum Apartment, die dem Gast anvertraut wurden, dürfen vom Gast nicht an Dritte (d.h. nicht in den Apartments angemeldete Personen) weitergegeben werden.
Der Gast ist verpflichtet, den Appartementverwalter über den Verlust der Appartementschlüssel sofort nach der Feststellung des Verlustes zu informieren. Bei Verlust der Schlüssel wird dem Gast eine Gebühr von 500 PLN in Rechnung gestellt.
Der Gast darf keine dauerhaften Veränderungen am Appartement und seiner Einrichtung vornehmen, mit Ausnahme einer geringfügigen Umstellung der Möbel und Geräte, die deren Zweck, Funktionalität und Nutzungssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Verletzung einer der oben genannten Aufenthaltsbedingungen durch den Gast kann zur Beendigung des Mietvertrages führen, sobald der Appartementverwalter dies feststellt, ohne dass der Eigentümer des Appartements verpflichtet ist, die für den restlichen Aufenthalt gezahlte Gebühr zu erstatten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten in den Appartements aufhalten. Aufgrund der Beschaffenheit des an die Apartments angrenzenden Geländes (hohe Böschungen) werden die Gäste gebeten, bei der Nutzung des Außenbereichs der Apartments äußerste Vorsicht walten zu lassen und auf die oben genannten minderjährigen Kinder in ihrer Obhut zu achten. Besondere Vorsicht ist auch bei der Benutzung von Holzkochern geboten, die nur von erwachsenen Gästen bedient werden dürfen.
Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Appartements ist das Gericht in Jelenia Góra zuständig.
Der Gast erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 202, Nr. 101, Pos. 926 in der geänderten Fassung) durch den Verwalter der personenbezogenen Daten zu den Zwecken einverstanden, die für den Aufenthalt des Gastes in den Bliżej Nieba Apartments Jagniątków und für die Inanspruchnahme anderer von den Bliżej Nieba Apartments Jagniątków angebotenen Dienstleistungen durch den Gast erforderlich sind. Der Gast hat das Recht auf Zugang und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten. Ausführliche Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website – Datenschutzbestimmungen – zu finden.
Die Person, die die Buchung vornimmt, ist für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit der im Buchungsformular angegebenen Daten verantwortlich. Bliżej Nieba Jagniątków Apartments haftet nicht für die falsche Wahl des Aufenthaltsdatums oder für falsche Angaben des Gastes im Buchungsformular. Im Falle von Unregelmäßigkeiten, die nicht durch die Bearbeitung der Buchung korrigiert werden können, sollte der Gast unverzüglich den Manager der Apartments Bliżej Nieba Jagniątków kontaktieren. Die Kontaktdaten sind auf der Kontaktseite und in der E-Mail-Korrespondenz verfügbar.
VORSCHRIFTEN FÜR DEN AUFENTHALT VON TIEREN IN FAHRRADEN Bliżej Nieba Jagniątków
Gäste mit Hunden sind im Domki Bliżej Nieba Jagniątków herzlich willkommen. Wir bitten Sie, sich mit den Bedingungen vertraut zu machen, unter denen wir den Aufenthalt von Tieren anbieten.
Die einzigen erlaubten Tiere sind Hunde.
Wir akzeptieren keine Hunde, die allgemein als gefährlich oder aggressiv gelten, wie z. B. den amerikanischen Pitbull-Terrier, den mallorquinischen Hund (Perro de Presa Mallorquin), die amerikanische Bulldogge, den argentinischen Hund, den kanarischen Hund (Perro de Presa Canario), den Tosa Inu, den Rottweiler, den Akbash-Hund, den anatolischen Karabash, den Moskauer Wachhund, den kaukasischen Schäferhund.
Die erste grundlegende Bedingung, die erfüllt sein muss, damit Ihr Haustier bei uns aufgenommen werden kann, ist, dass Sie Ihre Ankunft mit ihm bei der Buchung anmelden.
Voraussetzung für den Aufenthalt Ihres Haustieres im Domki Bliżej Nieba Jagniątków ist der Besitz eines gültigen Gesundheitspasses mit aktuellen Impfungen und einem Entwurmungsnachweis. Für den Fall, dass dies nicht der Fall ist, geben wir unseren Gästen die Telefonnummer eines Tierarztes. Wir nehmen keine kranken Tiere an.
Der Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Wenn das Bettzeug, die Möbel oder andere Gegenstände in dem Zimmer, in dem das Tier wohnt, durch das Tier verschmutzt werden (Haare, Schlamm), werden dem Besitzer zusätzliche Kosten für die Wäsche in Rechnung gestellt.
Die Tierbesitzer sind dafür verantwortlich, dass sich die Tiere in den Ferienhäusern benehmen (insbesondere Ruhe) und die anderen Gäste nicht stören. Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste behalten wir uns das Recht vor, die Entfernung des Tieres aus der Wohnung zu verlangen.
In den öffentlichen Bereichen sind die Hundebesitzer verpflichtet, ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb zu führen. In der Umgebung der Ferienhäuser ist der Besitzer verpflichtet, die Exkremente seines Tieres zu beseitigen.
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Buchen Sie direkt – die auf der Website angegebenen Preise enthalten alle Gebühren.
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Bliżej Nieba
Michałowicka 27a i 27b
58-570 Jagniątków
Jelenia Góra
Tel.: +48 882 148 281
[email protected]
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